Sind Einkünfte aus der Vermietung von Containern gewerblich?

SIND EINKÜNFTE AUS DER VERMIETUNG VON CONTAINERN GEWERBLICH?

Um diese Frage vor allem für private Anleger in den richtigen Kontext zu bringen, muss man sich die aktuelle steuerliche Einordnung vergegenwärtigen.

Eine solche Zuordnung haben wir gerade erst positiv für einen Mandanten vor dem Finanzgericht erstritten.

Einkünfte aus Containervermietung gewerblich?

Das Vermieten einzelner Container geht i. d. R. über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nicht hinaus. Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit ist aber dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Tätigkeit als Ganzes das Gepräge einer gewerblichen Betätigung geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt Die besonderen Umstände können darin bestehen, dass die Vermietungstätigkeit mit dem An- und Verkauf der Container aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert ist.

Ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse der An- und Verkauf der Container und damit der Handel wesentlicher Bestandteil des Anlagekonzeptes und maßgeblich für den Erfolg der Vermögensanlage, ist die Tätigkeit insgesamt als gewerblich zu beurteilen.

Dies führt dazu, dass ein Verlust aus der Containervermietung (z.B. bei Insolvenz des zwischengeschalteten Vermittlers) steuerlich voll berücksichtigungsfähig sein kann dann und mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechenbar ist.

Bei Fragen zu diesem Themenkomplex sprechen Sie uns gerne an.

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